Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte über die Mitgliedschaft, Anbaukriterien, Abgaberegeln und rechtliche Rahmenbedingungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Jede volljährige Person (mindestens 18 Jahre alt), die seit mindestens 6 Monaten ihren festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nach dem KCanG ist eine Mitgliedschaft in mehr als einem Cannabis Social Club untersagt.
Die Mitgliedschaften und der Aufnahmeantrag laufen digital über unser Partnerportal unter Mitgliedsantrag online ausfüllen.
Laut KCanG ist die Mitgliederzahl pro Anbauvereinigung auf maximal 500 Personen begrenzt. Wir führen eine Warteliste, sobald dieses Limit erreicht ist.
Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt die gesetzliche Höchstmenge von 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren gilt eine monatliche Höchstmenge von 30 Gramm mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent.
Nein. Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Konsum von Cannabis direkt in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung sowie in deren Sichtweite (100-Meter-Radius).
Nein. Eine Mehrfachmitgliedschaft ist gesetzlich verboten. Mit deinem Beitritt zum CSC Wilhelmshaven bestätigst du, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein.