FAQ - Fragen und Antworten
Wie erfolgt die Mitgliedschaft?
Kontakt aufnehmen, Registrierungslink erhalten oder direkt über die HanfApp beitreten. Der Antrag wird digital geprüft und gemäß KCanG verifiziert. Nach Bestätigung durch den Vorstand wird die Mitgliedschaft wirksam.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Mitgliedschaft?
✔ Volljährigkeit ✔ Wohnsitz in Deutschland ✔ Maximal 500 Mitglieder ✔ Keine Konsumwerbung ✔ Keine missverständlichen Aussagen über Anbau/Abgabe
Wie wird der gemeinschaftliche Anbau organisiert?
✔ kein Anbau ohne Lizenz ✔ keine Konsumförderung ✔ nur organisatorische Beschreibung ✔ neutral, sachlich, behördenfreundlich
Wie wird die Abgabe kontrolliert?
Die Abgabe erfolgt ausschließlich an bestätigte Mitglieder und wird digital in der HanfApp dokumentiert. Mengen, Zeitpunkte und Identität werden gemäß KCanG lückenlos erfasst und vom Vorstand kontrolliert. Jede Ausgabe unterliegt festen Abgabe‑ und Sicherheitsordnungen des Vereins.
Wie stellt der CSC Wilhelmshaven Qualität sicher?
Die Qualität wird durch klare Anbau‑, Hygiene‑ und Sicherheitsordnungen sowie dokumentierte Arbeitsabläufe gewährleistet. Alle Schritte werden ausschließlich von autorisierten Mitgliedern durchgeführt und digital protokolliert.
Regelmäßige interne Kontrollen stellen sicher, dass alle Vorgaben des KCanG
eingehalten werden.
Wie finanziert sich der Verein?
Der Verein finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und freiwillige Unterstützungsleistungen. Alle Mittel werden zweckgebunden für
Vereinsaufgaben gemäß KCanG eingesetzt und transparent dokumentiert. Eine Gewinnerzielung findet nicht statt; der Verein arbeitet strikt nicht‑kommerziell.
Wie wird Prävention umgesetzt?
✔ Prävention ist Pflicht nach KCanG ✔ keine Konsumförderung ✔ Fokus auf Aufklärung, Schutz und Dokumentation
Welche Daten werden dokumentiert?
✔ nur notwendige Daten ✔ keine sensiblen Daten ohne Zweck
✔ klare Dokumentationspflicht nach KCanG ✔ neutral, behördenfreundlich
Wer darf im Anbau tätig sein?
Im Anbau dürfen ausschließlich vom Verein autorisierte und geschulte Mitglieder tätig sein. Alle Aufgaben werden nach festen Anbau‑, Hygiene‑ und Sicherheitsordnungen vergeben und dokumentiert. Die verantwortliche Person nach § 20 KCanG überwacht alle Prozesse und entscheidet fachlich
weisungsfrei.
Wie wird Missbrauch verhindert?
Missbrauch wird durch klare Zugangs‑, Abgabe‑ und Dokumentationsregeln
gemäß KCanG verhindert. Alle Vorgänge werden digital erfasst, kontrolliert und ausschließlich autorisierten Mitgliedern zugänglich gemacht. Der Verein setzt verbindliche Präventions‑, Sicherheits‑ und Kontrollmaßnahmen um, die
regelmäßig überprüft werden.








